RT-KOENIGSBERG
MELDUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN

Archiv Königsbrg 02


Der russischen Dank gehört Frau Merkel, den Grünen, den Roten, den Umweltaktivisten, den Industriefeinden, den Weltverbesserern wie den Gutmenschen und anderen Spinnern.....
 
15. 08. 2020
 
Die deutsche Automobilindustrie flüchtet...... nach Russland etc. Und der Mittelstand wie die Maschienbauindustrie folgen.... In die Tschechei, nach Russland, Ungarn, Slowenien....
 
Deutschlands Standot ist nur noch zu retten, wenn die Arbeitnehmer endlich die Keule in die Hand nehmen, und ihre Arbeitsplätze und Zukunft vor diesen dummen, dummen Politiker retten.
 
Nachrichten aus Kaliningrad
Aktuelle Ausgabe: Nr. 8 August 2020
28. Jahrgang

 
 
Avtotor verfügt über langjährige Erfahrungen in der Herstellung von Pkw weltbekannter Marken. Foto: I.S.
Avtotor baut Produktionskapazität aus
 
Das Automobilwerk „Avtotor“ errichtet im Vorort Kosmodemjanski einen neuen Betriebsteil für die Herstellung von Kraftfahrzeugen der Marke BMW im sogenannten Vollzyklusverfahren. Das Bauvorhaben stehe kurz vor seinem Abschluss, so die Pressestelle der Gebietsregierung.
Die neuen Produktionshallen, die neben den bereits vorhandenen Gebäuden errichtet werden, sollen bis 2024 eine Fläche von insgesamt ca. 140.000 Quadratmetern einnehmen.
Auf der Baustelle wurden nach Abschluss aller erforderlichen Planungsarbeiten Teile des Fundaments gegossen und das Grundgerüst für die Bauten hochgezogen. Derzeit werden Dacharbeiten ausgeführt, die Außenwände mit Dekorplatten verkleidet und Versorgungsleitungen verlegt. Alle diese Arbeiten sowie der Einbau von Fenstern und Türen sollen bis Mitte September abgeschlossen sein. Gleich nach dem Jahreswechsel plant man die Montage von Produktionslinien und deren Vorbereitung auf die nachfolgende Inbetriebnahme.
„Am ersten Juli 2021 wird der erste Neuwagen vom Band laufen“, meldet Projektleiter Sergej Lomowzew. Avtotors neuer Betriebsteil ist für die Herstellung von über 50.000 BMW-Fahrzeugen pro Jahr der Prestige-Marken X4, X5, X6, X7 und 7 ausgelegt. Geplant ist des Weiteren, jährlich bis zu 15.000 geschweißter und lackierter Karosserien an BMW-Montagewerke im Ausland zu exportieren.
Der geplante Ausbau von Avtotor wird trotz des hohen Automatisierungsgrades über 2.000 neue Stellen schaffen, von denen 900 bereits im kommenden Jahr besetzt sein sollen.
 
https://koenigsberger-express.com/2020/08/avtotor-baut-produktionskapazitaet-aus/
 
Daimler baut neues Werk in Russland
So wie in Sindelfingen sollen bald auch nahe Moskau die Wagen mit dem Stern vom Band laufen.
(Foto: dpa)

 
Die Autobranche hat es in Russland besonders schwer. Dennoch setzt Daimler auf die Möglichkeiten in dem Land und baut nahe der Hauptstadt als westlicher Autobauer das erste neue Werk seit zehn Jahren. Mehr als 1000 Arbeitsplätze sollen entstehen.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Daimler-baut-neues-Werk-in-Russland-article19897756.html

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Wetten das...... folgende Westreaktionen werden erwartet: Russland droht mit Atomkrieg.....
 
08. 06. 2020
 
Weil das böse Russland nun mit Atomkrieg droht, muß der Westen aufrüsten und dichter an die russische Grenze vorrücken – nur zum Schutz des lieben Europas wie besonders des Balicums und Polens..................
 
Dabei hat Russland es lange gesagt – wer Russland angreift, darf mit atomarer Antwort rechnen – einfach, weil Russland nie wieder Zerstörungen fremder Mächte wie in den Vergangenheiten erleben möchte.
 
Aber der Verstand der NATO-Betonklötze schein einbetoniert......
 
 
International
Ein deutliches Signal an die NATO: Russlands neue Strategie der nuklearen Abschreckung
8.06.2020 • 10:07 Uhr
https://de.rt.com/27mw
Quelle: Sputnik © Michail Klementjew
 
Der russische Präsident Wladimir Putin und die oberste Militärführung beobachten am 26. Dezember 2018 im Nationalen Verteidigungszentrum in Moskau den Teststart der
Die neue Nuklearstrategie Russlands wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, als die wichtigsten Abrüstungsverträge bröckeln. Das Papier ist in der Tradition der russischen Verteidigungspolitik der letzten Jahrzehnte verfasst. Dennoch setzt das Dokument neue Akzente.
Russland kann einen nuklearen Vergeltungsschlag ausführen, wenn eine ballistische Rakete auf sein Territorium abgeschossen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen nuklearen oder einen konventionellen Sprengkopf handelt. Diese Richtlinien sind im Dekret "Über Grundlagen der staatlichen Politik der Russischen Föderation im Bereich der nuklearen Abschreckung" enthalten, das am Dienstag vom russischen Präsidenten Wladimir Putin unterzeichnet wurde.
Zu den im Dokument skizzierten Bedrohungen gehören die Stationierung von Raketenabwehr (ABM), ballistischen Raketen und Hyperschallwaffen durch Länder, die Russland als möglichen Gegner betrachten. In diesem "kohärenten Dokument" werde deutlich angegeben, was Russland zum Einsatz von Nuklearwaffen zwingen könnte, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow. 
Marshall Billingslea, damals stellvertretender Leiter der Abteilung für die Finanzierung von Terrorismus im US-Finanzministerium, beim Treffen der Organisation Amerikanischer Staaten in Washington am 1. März 2019
Mehr lesen:"Wir wettrüsten sie k. o." – US-Sonderbeauftragter für Rüstungskontrolle zu START-Verhandlungstaktik
Dabei wird hervorgehoben, dass Russland niemals Initiator des Einsatzes von Atomwaffen sein kann und wird.
Generaloberst Wiktor Jessin, ehemaliger Chef des Generalstabs der russischen Strategischen Raketentruppen, erklärte der staatlichen russischen Nachrichtenagentur TASS, dass in Russland ein solches Dokument als Anhang zur Militärdoktrin herausgegeben wurde. Es war nicht geheim, wurde aber nicht veröffentlicht. Ein ähnliches öffentliches Dokument namens "Nuclear Posture Review" wird in den Vereinigten Staaten regelmäßig publik gemacht.
Dem in Russland gefragten Militärexperten Wiktor Murachowski zufolge ist das Dokument auch ein Signal an Russlands Partner im START-3-Vertrag und die Mitgliedsstaaten des UN-Sicherheitsrates. Das Dokument sei vor allem an die USA und ihre Verbündeten gerichtet, also an jene Staaten, die Russland als Bedrohung betrachten.
Die Bedingungen für den Einsatz von Atomwaffen sind dort detailliert aufgeführt. Es wird ein Vergeltungsschlag sein – als Reaktion auf den Einsatz von Atomwaffen oder als Reaktion auf den Einsatz eines Enthauptungsschlags durch den Feind, d.h. [einen Angriff] auf zentrale Stellen der Militär- und Staatsverwaltung. Zugleich wird nichts über den Umfang gesagt. Dies ist eine Antwort auf die amerikanische Doktrin des begrenzten Nuklearschlags, des Einsatzes von Sprengköpfen mit ultraniedriger Sprengkraft, Punktanschlägen und so weiter", erklärt der Experte.
"Dies ist ein Beispiel für Transparenz und ein Signal, dass wir, wenn START-3 nicht verlängert wird, unsere Politik auf der Grundlage dieses Dokuments fortsetzen werden", fügte Murachowski hinzu.
 

 
Jessin erklärte, dass die Veröffentlichung des Dokuments das Problem der Verlängerung von START-3 nicht lösen wird, da die Hauptbedingung für die Verlängerung des Vertrages durch die Vereinigten Staaten der Beitritt Chinas zum Abkommen ist. "Washington und Moskau haben ein genaues Bild von den nuklearen Fähigkeiten des jeweils anderen, während die Einschätzung von Experten, China verfüge über ein Arsenal von etwa 300 Nuklearladungen, nicht kritikwürdig ist."
Bei der medialen Reaktion in den USA und mit diesen verbündeten Ländern, die bereits vorliegen, liegt das Hauptaugenmerk auf möglichen Verschiebungen in der Russland-NATO-Beziehung. Der neue, erweiterte Wortlaut spiegele Russlands Besorgnis über die Entwicklung vielversprechender Waffensysteme wider, die es Washington ermöglichen könnten, wichtige Militäreinrichtungen und Regierungszentren ohne den Einsatz von Atomwaffen anzugreifen, zitiert TASS die Nachrichtenagentur AP. Ähnlich bewerten die kanadischen Medien CTV und The Globe and Mail das Dokument. Laut der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo News sendet Moskau mit der Veröffentlichung ein "Signal an Washington", ohne den Adressaten beim Namen zu benennen.
Dr. Nikolai Sokow vom Vienna Center for Disarmament and Non Proliferation (Deutsch: Wiener Zentrum für Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen) analysierte das Dokument ausführlich. Er bewertet es positiv, denn es schaffe mehr Klarheit über die russische Nuklearpolitik, und diese ist "immer willkommen". Es werde auch eine positive Wirkung zeitigen. Denn Vagheit berge die Gefahr, den Gegner zu ermutigen, der fälschlicherweise glauben könnte, bestimmte Vorgehensweisen riefen keine entschiedene Reaktion hervor. Dennoch:
Das Dokument wird die Debatte im Westen über die russische Nuklearpolitik nicht beenden. Es wird diejenigen nicht betreffen, die sich weigern, auf rationale Argumente zu hören", schränkte der Experte ein.
 
Sokow vergleicht die neue Doktrin mit älteren Dokumenten zur Nuklearstrategie, die die russische Militärführung seit den 1990er-Jahren alle fünf bis sechs Jahre neu formuliert. Sie zeige eine "bemerkenswerte Konsequenz", denn die konzeptionellen Grundlagen seien die gleichen geblieben. Der aktuelle Erlass sei vor allem neuen externen Entwicklungen sowie Verbesserungen der militärischen Fähigkeiten Russlands geschuldet. Er wies auch auf die "tobende Debatte" in den USA über Russlands angebliche Abschreckungspolitik hin.
Im Mittelpunkt dieser Debatte stand die Frage, ob Russland eine Politik der "Eskalation bis zur Deeskalation" betreibt, d.h. des begrenzten Einsatzes von Atomwaffen inmitten eines konventionellen Konflikts.
Bis auf einige Widersprüche spreche jedoch vieles dafür, dass Russland "konsequent" eine "Deeskalationsstrategie betreibt.
Mit dem Erlass soll den Vermutungen über die "offensive Abschreckung" ein Ende gesetzt werden – eine Vermutung, der zufolge Russland eine Aggression beginnt und die Drohung, diese "nuklear zu machen", nutzt, um die Vereinigten Staaten und die NATO daran zu hindern, alle verfügbaren Mittel zur Abwehr einzusetzen", schreibt der Experte.  
Er weist dabei auf das populärste Szenario hin, dass Russland baltische Staaten besetzen könnte – eine "Eventualität, die als Rechtfertigung für den W76-2-Sprengkopf und andere Programme, wie z.B. die Entwicklung und Stationierung von Mittelstreckenraketen mit doppeltem Wirkungsgrad und Bodenabschuss, dienen könnte".
Abgesehen von der Frage, wozu Russland die baltischen Staaten brauchen sollte, stellt das Dekret klar, dass Atomwaffen ausschließlich für ein Szenario reserviert sind, in dem Russland angegriffen wird", so Sokow.
Für Abrüstung, also, im Prinzip: Heiko Maas im Mai 2020 in Berlin
Mehr lesen:Heiko Maas für "nukleare Teilhabe" – an der Selbstzerstörung

 
"Überdeutlich" (Absatz 13 im Dokument) sei auch der Hinweis, dass die nukleare Abschreckung nicht nur für jene Staaten gilt, die über Kernwaffen verfügen, sondern auch für deren Verbündete. Staaten, die der NATO beitreten, um ihre Sicherheit vor Russland zu gewährleisten, werden damit auch zu legitimen nuklearen Zielen.
Während des Kalten Krieges war (unter diesen Staaten) Westdeutschland die offensichtliche Führungsmacht, heute konkurrieren andere Länder um diese zweifelhafte Ehre.
Der Experte merkt auch an, dass das aktuelle Dokument im Unterschied zu den Militärdoktrinen von 2010 und 2014 von einer neuen Bedrohung spricht. Während in den früheren Dokumenten "die Bedrohung der Existenz der Russischen Föderation" als Grund angeführt wird, der den Einsatz von Nuklearwaffen rechtfertigen würde, ist diesmal von der "Souveränität und territorialen Integrität" (Absatz 4) der Russischen Föderation die Rede.
Heute kann man sich auch leicht eine Situation vorstellen, in der die "Existenz" Russlands nicht bedroht wäre, wohl aber seine "territoriale Integrität" – zum Beispiel durch den Versuch, die Krim mit Gewalt wieder in die Ukraine einzugliedern", so Sokow.
Laut dem Experten bietet das neue Dekret eine wichtige Grundlage dafür, die russische Position in der allerwichtigsten Frage der internationalen Sicherheit zu verstehen – für Russlands Partner, aber auch für diejenigen, sie sich als Gegner Russlands betrachten. Denn "es spielt keine Rolle, wie die NATO die Lage tatsächlich sieht oder was sie zu tun gedenkt. Für die nukleare Planung kommt es nur darauf an, wie Russland die Lage sieht".
 
https://deutsch.rt.com/international/103208-deutliches-signal-an-nato-russische-strategie-nuklearer-abschreckung-veroeffentlicht/?fbclid=IwAR3BAJPGqxrLIsSHRdHfIXcuLCc0hdaRTzHusgj-its-NwR6Od9XdTqnbFY
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Der Betrug um das Ende des Versailles-Vertrages zum 10. Januar 2020
 
24. 05. 2020
 
Nach Pressemeldung ist Frau AM zur Beendigung des Versailles-Vertrages wie seines Auslaufens am 11. 1. zu einem Gespräch in dieser Angelegenheit in Moskau, bei Herrn Putin gewesen. Ob sie da nun hinzitiert wurde, entzieht sich jedoch unserer Kenntnis.
 
Was viel wesentlicher sich darstellt, das Versailles eben nicht am 10. 01. 2020 endete, sondern mit den Kriegserklärungen von GB und Frankreich an das Deutsche Reich 1939. Über die Kündigung des 3. Reiches vorher, kann man vielleicht geteilter Meinung sein, die Daten der Kriegserklärungen sind jedoch unbestritten.
 
Weshalb nun die BRD die Zahlungen zu Versailles wieder gegen das Schuldenabkommen von ca. 1953 in London nun dennoch wieder aufgenommen hat, entspringt offensichtlich einem historischen Betrug der Siegermächte aus dem ersten wie zweiten WK gegen die Deutschen. Es wird Zeit, das auch dieser Betgrug der Siegermächte aufgearbeitet wird.
 
Putin zitiert Merkel nach Moskau – Das Ende der BRD?
Von: Watergate Redaktion
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Themen:BRDMerkelPutinTrumpUSAVersailler Vertrag
Unbenanntes Design(11)
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Dramatischer Bericht liegt bereit: Das steckt tatsächlich hinter dem Tod von Lady Di!
Jetzt kommt endlich die ganze Wahrheit ans Tageslicht. Über die Jahre hinweg gab es diverse Spekulationen, doch was sich jetzt offenbart, ist einfach nur schockierend!
Offiziell endet der Versailler Vertrag, der nach Ende des Ersten Weltkriegs zwischen den Siegermächten und Deutschland getroffen wurde, am 10. Januar 2020. Am 11. Januar wird Bundeskanzlerin Angela Merkel den russischen Präsidenten Wladimir Putin in Moskau treffen. Merkel reist auf Einladung Putins nach Moskau. Zufall?
Nach dem Ersten Weltkrieg entschied der Versailler Vertrag über das Schicksal der Verlierer. Folgeverträge bestimmten die territoriale Neuordnung Europas. Doch mit dem Vertrag, den Deutschland nur unter Protest unterzeichnete, entstanden neue Konflikte, die bis heute nachwirken. Deutschland wurden horrende Reparationsleistungen aufgebürdet. Deutschland wurde zudem als Verlierer des Krieges die Möglichkeit verweigert, mit den Siegermächten einen Friedensvertrag auszuhandeln, der auch deutschen Interessen gerecht geworden wäre.
Beim Wiener Kongress, der bis 1815 stattfand, wurde nach den Napoleonischen Kriegen ebenfalls eine neue europäische Nachkriegsordnung beschlossen. Der „Verlierer“ Frankreich saß damals ebenfalls am Verhandlungstisch und wurde nicht, wie Deutschland beim Versailler Vertrag, vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern die geopolitischen Interessen aller Parteien wurden berücksichtigt. Der damals ausgehandelte Friedensvertrag hielt immerhin 100 Jahre an. Capitol Post“ berichtete in der November 2019 Ausgabe ausführlich über den Wiener Kongress.
Mit dem Ende des Versailler Vertrags könnte auch Deutschland und Europa einer Neuordnung unterzogen werden, wenn es denn die Siegermächte – Russland, USA, Großbritannien und Frankreich – wollen. Denn die BRD ist juristisch gesehen nach Meinung zahlreicher Kritiker noch immer ein besetztes Land, ein Protektorat der USA, und Frau Merkel ist die „Statthalterin“ dieser Staatssimulation BRD. Offiziell jedenfalls gibt es keinen Friedensvertrag – weder mit Russland noch mit den USA.
Die Gespräche in Moskau könnten für Deutschland und Europa interessant werden, sollten die Siegermächte ein Interesse daran haben, Deutschland nach über 100 Jahren wieder in einen souveränen Stand zu versetzen und das BRD-Regime, das unter Angela Merkel den Pfad der Rechtsstaatlichkeit verlassen hat, abzusetzen.
Offiziell reist Merkel nach Moskau um die aktuelle Lage im Nahen Osten sowie die Situation mit der Ukraine zu besprechen. Merkel-Sprecher Seibert teilte den Medien mit, dass „Russland als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat unverzichtbar sei, wenn es um die Lösung politischer Konflikte gehe. Es sei daher naheliegend, dass die Kanzlerin mit Putin über die derzeit aufgebrochenen Konfliktherde spreche“. Daneben sollen auch bilaterale Fragen erörtert werden, so Seibert. Begleitet wird Merkel von Heiko Maas, dem nach Meinung von Kritikern unfähigsten Außenministerdarsteller.
https://www.watergate.tv/putin-zitiert-merkel-nach-moskau-das-ende-der-brd/
 
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Politisches Vakuum BRD-Neu

04. 2020

Der Beitritt der SBZ/DDR im Jahre 1990 zur alten BRD in Wandlung zur BRD-Neu ist, egal von welchem Standort man es auch betrachten möchte, nach wie vor ein Kunstkonstrukt auf der Rechtsgrundlage von Besatzungsgebieten. Somit ist die BRD nach wie vor weder ein souveränes Land, geschweige denn ein Staat im Sinne des internationalen Staatsrechtes.

Die hier gemachten Ausführungen des Staastrechtles Prof. Dr. jur. Bracht sind unbestritten, nicht wirklich widersprochen noch widerlegt und letztendlioch auch vom BverFG der BRD immer wieder bestätigt. Selbst die politische Selbstverwaltung der BRD hält sich im rechtlichen Bereich an diese Tatsachen, auch wenn sie politisch versucht es totzuschweigen, resp. durch den Druck eines Europastaates, aus der Welt zu schaffen.

Dieser Druck, der hier von der BRD wieder aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke auf die europäischen Mitgliedsländer ausgeübt wird, kommt bei diesen sehr schlecht an und erinnert die andern Mitgliedssstaaten an die ungeliebte Dominanz der Deutschen Völker in der Mitte Europas. Dieser europäische Übereifer ist genauso negativ gesehen, wie die einstige Vorstellung einer deutschen Herrenrasse, die Europas Führung nun übernehmen müsse.

Will man überhaupt aus diesem Staatsrechtsdilemma heraus, so gibt es nur den Weg, der in dem Aufsatz von Prof. Dr. jur. Bracht abzuleiten ist. Die deutsche Reichsfrage inkl. Österreich als Teil der deutschen Völker in Europa, muß neu gelöst werden. Und zwar innerhalb eines europäischen Kontextes, der die Rechtsansprüche beider deutschen Reiche anerkennt wie gemeinsam nach einer Lösung sucht, mit der Alle Leben können.

Das könnte z.B. eine neue europäische Konstruktion sein, in der die deutschen Völker gleichberechtigt mit allen anderen Völkern Europas stehen unter einer Reichsführung am Beispiel der KuK-Monrachie orientiert, mit Reichssitz in Wien, wo die Reichsinsignien des „katholisch-römischen Reiches deutscher Nation“ die einst das moderne Europa nach der römnischen Zeit geschaffen hat, einbezieht. Wobei dieses Reich dann als Reich regiert wird, und Parteien als Parlementsvertretungen, beratenden Charakter erhalten, jedoch niemals eine Regierung als Reich zu stellen in der Lage sind, da das der Reichsidee als gemeinsamer Diener des Reiches, zuwiderlaufen würde.

 
Die Völkerrechtslage in DeutschlandRechtsgutachten des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht I. Identität Deutschlands
 
08. 04. 2020
 
Die Völkerrechtslage in DeutschlandRechtsgutachten des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht I. Identität DeutschlandsDie Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen: 1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind. 2. Nach allgemeinen Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen. 3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat 1
besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, daß Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien. 4. Nach diesen beiden Entscheidungen des Bundes- verfassungsgerichtes sind die ersten staatsrechtlichern Organe der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also auch jenseits von Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen sollte, wie also Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße behandelt werden sollte. 5. Das ist auf die Formulierung des Art. 25 des Grundgesetzes zurückzuführen: Danach ist das Völkerrecht Bestandteil des deutschen Bundesrechts. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Während viele Bestimmungen des Grundgesetzes nicht unbedingt Bestandteil des deutschen Rechts geworden sind, da sie von den Alliierten den Deutschen aufgezwungen worden sind und das deutsche Volk nie befragt wurde, ob es auch diese Bestimmungen haben wolle, gilt dieses nicht für den Art. 25 GG. 6. Dort ist allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts die Wirkung dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und völkerrechtlich zulässig. Es erscheint daher durchaus als Pflicht, einen neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen Reiches zu begründen, da dem kein anderer Rechtsstatus entgegensteht.. Ein solcher ist jedenfalls nicht erkennbar. II. Gesetzes- und Vertragsbindungen1. In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichesnach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1: Begriffsbestimmung Deutscher zu lesen: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. 2. Der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 6. 9. 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: „Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.". Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beitreten konnten. Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der 2
Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, sodaß die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieser bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war. Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest: Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nichthandlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)). 1.Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht alsAusland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)).3
Wie Sie erkennen können, ist mit Erlöschen des “Geltungsbereiches” auch die BRD erloschen, da sie nun ihre staatsrechtliche Hoheitsgewalt auf einen nicht definierten Geltungsbereich beschränkt. Und da es diesen nicht gibt, gibt es auch keine BRD. Dieser Geltungsbereich ist praktisch die Definition für dieses Verwaltungsprovisorium, welches jedoch selbst kein Staat ist. Aus diesem Grund hat auch das Grundgesetz einen Geltungsbereich gehabt, weil es nicht im gesamten Staatsgebiet Deutschland gilt sondern nur die drei westlichen Besatzungszonen zu einem Verwaltungsgebiet zusammenfaßte. Eine Verfassung dagegen braucht keinen Geltungsbereich, hier reicht die Definition, daß diese Verfassung in allen deutschen Ländern gilt, weil eine Verfassung von vorn herein davon ausgeht, daß sie für den gesamten Staat gilt. (siehe Artikel 2 der Reichsverfassung). 1. Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, daß die 1990 vollzogene sog. "Wiedervereinigung" Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet (Das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute Ostdeutschland genannt wird.). Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam. 2. Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf DeutschlandT", im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne daß dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt. 3. Trotz dieser entscheidend deutlichen Völkerrechtsgrundlage muß die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzesberücksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht gehört auch das Völkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt: Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße sind zum größten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreußen von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg - wie jede Aggression - ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung ( HLKO) von 1907 und für das Verhältnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat 4
die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Plünderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besetzung). Aus diesem Rechtsgrund heraus ist die Annexion der deutschen Ostgebiete nur solange aufrechtzuerhalten, wie der “Status Quo” Groß-Berlins nicht aufgehoben wurde. 4. Diese bereits bestehende spezielle Völkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter Völkerrechtsgrund für einen Gebietserwerb auf Dauer. Wie bereits unter 5. erwähnt erfolgt die Rückgabe nach Aufhebung des Besatzungsstatus von Gesamtdeutschland (Deutschland als Ganzes). 5. Dazu kommt auch noch, daß nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in äußerer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gewährleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend völkerrechtlich begründeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt natürlich auch für deutsche Verhältnisse. 6. Diese allgemeine völkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23. 5. 1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht: a. Die Anerkennung einer Annexion als Rechtsgrund‘ für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes. b. Die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, c. Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben, d. Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet. 7. Dazu ist zu a) und b) festzustellen: a) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14. 11. 1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und „Recht" begründen. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutsch-sowjetischen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 09.11.1990, künftig keine Gebietsansprüche mehr geltend zu machen. b) Eine solche Annexion ist aber niemals ein völkerrechtlicher Grund für einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation. 8. Jede Vereinbarung, die die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße betrifft, ist somit zunächst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge könnte daher von jeder deutschen Regierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsmächten gegenüber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser völkerrechtlich begründete Rechtsanspruch 5
nach der UNO-Konvention vom 22.11.1967 ist unverjährbar und unverzichtbar nach Art.8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Polen und Rußland ist völkerrechtlich daher jederzeit zulässig. 9. Darüber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Verträge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung führt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße an die beiden Okkupationsmächte abtreten wollte und würde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein sollte, muß die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal über die abzutretenden Gebiete auch völkerrechtlich überhaupt abtretungs- und damit verfügungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie über Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße. 10. Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist es als solches erst seit der Gründung der Reichsregierung völkerrechtlich wieder handlungsfähig. 11. Da es nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder gar, wie sie selbst behauptet, identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich sein. Im Namen des Deutschen Reiches kann sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist. a) Das ist sie hinsichtlich Westdeutschland. Sie konnte also in diesem Namen etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Doch selbst dafür hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht. b) Das ist sie jetzt auch hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland innehatte und zwar seit dem 3.10.1990. Auch hierfür würde aber eine entsprechende Abtretungsvollmacht fehlen. Allerdings muß hier betont werden, daß nicht zuletzt aus diesen Rechtsgründen heraus das Berliner Sozialgericht in unanfechtbarem Beschluß festgestellt hat, daß der Einigungsvertrag ungültig sei, da die Grundlagen für den Beitritt der Art. 23 (der territoriale Geltungsbereich) sowie die Präambel zum Grundgesetz (Wiedervereinigungsgebot) am 18.07.1990 von US-Außenminister James Baker aufgehoben wurden, der Einigungsvertrag aber erst am 31.08.1990 unterzeichnet wurde (also erst über einen Monat später!). c) Das ist sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Vereinigung hat durch Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden. Für seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verfügungsberechtigt. 6
12. Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen „Grenzanerkennungsvertrag" vom 14.11.1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch völkerrechtlich die Möglichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt über diese Ostgebiete ausübte. Die Wiener Vertragsrechtskonvention kennt zwar keine ausdrückliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibilium nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des Völkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14.11.1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann. a. Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie über dieses Gebiet völkerrechtlich nicht verfügungsberechtigt ist. b. Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte und daher insoweit völkerrechtlich auch verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zur Zeit nicht kann, weil es völkerrechtlich erst dann vollkommen handlungsfähig ist, wenn der das völkerrechtliche Handeln der Reichsregierung behindernde “Staat BRD” aufgelöst ist. 13. Die Übertragung der territorialen Souveränität über die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße von Seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souveränität auf Polen, die Sowjetunion und Litauen ist schließlich auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt einer „normativen Kraft des Faktischen" denkbar, zulässig oder völkerrechtlich gültig. Tatsachen allein können nämlich niemals Recht schaffen. 14. Die „normative Kraft des Faktischen" wird vielmehr nach allgemeinen Recht erst dann zu wirksamen Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechtstitel anschließen. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen, Gegebenes und Geübtes zur Norm, zum „Normalen" zu erheben. Nur wenn bereits bestehende Tatsachen also durch diese menschliche Grundtendenz als Rechtsüberzeugung oder Rechtsbewußtsein „gerechtfertigt" werden, können solche Tatsachen auch als autoritäres Gebot des Gemeinwesens, also als „Rechtsnorm" anerkannt werden. 15. Solange die hier geschilderte Völkerrechtslage nicht völkerrechtsgemäß staats- und verfassungsrechtlich geklärt ist, verbleibt es im übrigen auch noch beim Fortbestand des Deutschen Reiches, und zwar auf der Rechtsgrundlage der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. So ist in der Folge etwa Art. 1 des „Zwei-Plus-Vier-Vertrages" vom 12.09.1990 schon insoweit völkerrechtswidrig und damit nichtig nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention, als er für Gesamtdeutschland auf jeden künftigen Gebietsanspruch verzichtet: Solange das Deutsche Reich noch besteht, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Ansprüche verzichten, Gebiete von den Okkupationsmächten zurück zu bekommen, über die jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland niemals verfügungsberechtigt war, da sie darüber niemals irgendeine Territorialgewalt hatte; und die dazu noch völkerrechtwidrig erlangt wurden. Auch eine solche Nichtigkeit kann daher jede zukünftige deutsche Regierung zu jeder Zeit gegen eine polnische und russische (und litauische) Okkupationsmacht geltend machen. Aus diesem Grunde wurde die entsprechende SouveränitätDeutschlands, die im so genannten Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch ausdrücklich Erwähnung findet, im “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin” wieder aufgehoben und hier ausdrücklich festgestellt, daß alle 7
Vorbehaltsrechte, Gesetze, Verordnungen und Erlässe der alliierten Behörden weiterhin in Kraft bleiben. Dies gilt für Berlin und damit für Deutschland als Ganzes. Denn nach internationaler Rechtsauffassung gilt ein Land solange als besetzt, wie seine Hauptstadt besetzt oder eben nicht vollständig souverän ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dieser Auffassung nämlich keine Hauptstadt, da Berlin auch weiterhin durch den Fortgeltenden Vorbehalt der Militärgouverneure belastet ist und Berlin auch heute nicht durch die BRD regiert werden darf. 16. Außerdem besteht bis heute noch kein Friedensvertrag mit Deutschland, da entgegen einer weit verbreiteten Meinung der sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch kein solcher Friedensvertrag ist: Er wurde nämlich nicht von Deutschland, sondern nur von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben. Das ist aber noch nicht Deutschland, sondern nur ein Teil Deutschlands. Ein Teil kann aber nicht für das ganze Deutschland unterschreiben, wenn er dazu gar keine ausdrückliche Vollmacht hat. Diese Rechtsgrundlage kann wiederum jederzeit von aktueller Bedeutung werden, wenn gerade persönliche Ansprüche gegen die Bundesregierung in einem solchen Rahmen geltend gemacht werden. Auch sind solche Ansprüche nicht etwa an irgendeine Frist gebunden. III. Schlußbetrachtung 1. Die hier geschilderte Völkerrechtslage Gesamtdeutschlands nach dem 3.10.1990 ist trotz aller entsprechenden „völkerrechtlichen" Verträge, die auf Ostdeutschland jenseits Oder und Neiße verzichten wollen und sollen, daher niemals eine Grundlage für einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa. a. Eine solche andere Entwicklung zeigt sich nämlich jetzt gerade am Beispiel Karelien: Finnland mußte nach zwei verlorenen Kriegen im Friedensvertrag von 1947 insgesamt 25.000 qkm in Karelien an die Sowjetunion abtreten. Dennoch wurde im Januar 1991 im Reichstag in Helsinki bereits unmißverständlich die finnische Regierung aufgefordert, die möglichst umgehende Rückgabe dieser Gebiete von Rußland zu fordern und auch gleich praktisch einzuleiten. Zwar entgegnete die Regierung, es läge „nicht in unserem Interesse", die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Rußland in Frage zu stellen. Doch kein Finne glaubt jetzt noch ernsthaft, daß schon das letzte Wort Finnlands hierzu gesprochen sein sollte. Denn nach einer Umfrage sind bereits 47% der Bevölkerung Finnlands der Meinung, daß solche Gebietsverhandlungen nunmehr umgehend einsetzen sollten. b. Gleiche Gebietsstreitigkeiten gibt es auch hinsichtlich der japanischen Inselkette der Kurilen für die dortigen Inseln Habomei, Kunashiri, Shikotan und Iturup. Japan denkt nicht daran, einer Abtretung dieser nur kleinen Inseln, die die Sowjetunion 1945 annektierte, zuzustimmen. c. „Friedensbedingungen anderer Art" hat bisher nur die Bundesrepublik Deutschland angeboten, nämlich entschädigungslosen Territorialverzicht von Gebieten, die über 700 Jahre rein deutsch waren, bis ihre Bevölkerung von dort gewaltsam vertrieben wurde, was nicht ohne unzählige Tötungen (Morde) abging. 2. Wie hier dargestellt, ist es aber dennoch mehr als fraglich, ob ein solches Anerbieten denn überhaupt einem solchen „dauerhaften Frieden" dienen könnte, der damit angestrebt werden soll. Würde es wirklich einem „Quosque tandem?" (Wie lange noch?) der Geschichte standhalten? Das jedoch könnte – wie beide Beispiele unter III 1. aufzeigen – jederzeit geltend gemacht werden. Denn es spricht auch alles dafür, daß das, was nicht gerecht geregelt war, nicht auf Dauer bestehen kann.
 
  1. Mithin muß für die Neufassung des Grundgesetzes – oder besser einer richtigen Verfassung – für Deutschland im Rahmen des nach wie vor geltenden Art. 146 GG von der hier geschilderten Rechtslage des allgemeinen öffentlichen Rechts, also des Völkerrechts und des deutschen Staatsrechts, ausgegangen werden. Einklagen kann jeder Staat diese Rechtslage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem nur Staaten auftreten dürfen. Ein Staat, der gegen das Deutsche Reich etwa Rechtsansprüche zu haben glaubt, die sich aus der Zeit des sog. Zweiten Weltkrieges ergeben könnten, kann sich jederzeit deswegen an das Deutsche Reich wenden, nicht aber an die Bundesrepublik Deutschland, die niemals Kriege geführt hat und die auch nicht der gegenwärtige oder der künftige Rechtsnachfolger des ja noch immer bestehenden Deutschen Reiches ist. 4. Fremde Staaten können die gegenwärtige Völkerrechtslage von Gebieten wie das Sudetenland, Danzig oder Memel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen, wo sie Recht bekommen werden.Es bleibt noch heute die Sache eines fremden Staates, ob die gegenwärtigen Grenzen Deutschlands die vom 31.12.1937 sein sollten, wie das die Alliierten in ihrer Berliner Erklärung von 1945 behaupten oder ob sich das neue Deutschland in seinen Grenzen vom 31.08.1939 erstreckt, in denen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes immerhin berücksichtigt wurde. Nur die Berücksichtigung dieser Völkerrechtslage allein könnte einen zukünftigen Frieden wirkungsvoll stabilisieren, da auch der von Versailles 1919 nur die Grundlage für einen neuen Weltkrieg geboren hatte. Warum sollte ein künftiger Friedensvertrag wieder solche Folgen haben müssen?
  1. Nichts ist geregelt, was nicht auch gerecht geregelt wurde."(Abrahm Lincoln)
https://www.creaplan.org/arne_hinkelbein/files/Brachtgutachten.pdf?fbclid=IwAR0ZWJHdFO_4gv4hmFx-dEmmUas1WWDkaiV7DXNor_ohiGL-EfyYD-dkrs4

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Tragödien des Krieges 1945 – eine Erinnerung
 
08. 03. 2020
 
Jantarny/Palmnicken. Die ausgestreckten Hände des Mahnmals von Bildhauer Frank Meisler ermahnen die Menschen des 21. Jahrhunderts, nie wieder solche Grausamkeiten möglich zu machen. Foto: Arhiv kinfa
 
Ein beschwiegenes Kapitel des Holocaust“
Anlässlich des 75. Jahrestages der Ermordung Tausender vor allem jüdischer Frauen am Strand des ostpreußischen Palmnicken hatte die Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum im Januar zu einer Lesung mit der Schauspielerin Johanna Wokalek geladen.
Der Abend wurde moderiert von Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“. Johanna Wokalek las aus dem Zeitzeugenbericht von Maria Blitz (1918-2016), die während des Holocaust mit ihrer Familie aus Krakau verschleppt worden war.  Den jahrlangen Leidensweg vom Krakauer Ghetto, über die Konzentrationslager Plaszow, Auschwitz und Stutthof sowie das Arbeitslager Heiligenbeil in Ostpreußen überlebte Maria Blitz als einziges Mitglied ihrer Familie.
Im Januar 1945 hatte die SS nach Auflösung des KZ Stutthof bei Danzig den Fußmarsch von ca. 13.000 Häftlingen nach Königsberg in Ostpreußen angeordnet. Bei starkem Frost wurden dann am 26. Januar bis zu 7.500 zumeist jüdische Frauen aus Polen und Ungarn an den Strand bei Palmnicken getrieben und dort in der Nacht des 31. Januar 1945 erschossen. Nur ca. 30 Personen, unter ihnen Maria Blitz, überlebten dieses größte Verbrechen auf ostpreußischem Boden, wie Uwe Neumärker anlässlich ihres Todes im Jahre 2016 formulierte. Ursprünglich war die Ermordung der Häftlinge sogar in einem Schacht des Bernsteintagebaus geplant.
2010 veröffentlichte die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas diesen Zeitzeugenbericht mit dem Titel „Endzeit in Ostpreußen. Ein beschwiegenes Kapitel des Holocaust“ im ersten von mittlerweile 14 Bänden von Zeitzeugenberichten.
Damals war Maria Blitz aus den USA nach Berlin gereist und hatte unter anderem das Centrum Judaicum besucht. Ihr Interview für die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas im Rahmen des Videoarchiv-Projektes „Sprechen trotz allem“ ist auf der Seite www.sprechentrotzallem.de zu sehen.
Alexandra Jelitte
https://koenigsberger-express.com/2020/02/ein-beschwiegenes-kapitel-des-holocaust/
 
 
 
Anwesende Schüler sind vom Gesehenen und Gehörten tief bewegt. Foto: I.S.
Sei stärker als dein Schmerz!“
März 2020
Im Museum für Geschichte und Kunst ist die Ausstellung „Mut. Widerstand. Rettung“ eröffnet worden. Sie ist der Befreiung der Häftlinge aus den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten gewidmet.
Präsentiert werden Unterlagen aus dem Zentralarchiv des russischen Verteidigungsministeriums sowie Exponate aus den eigenen Beständen des Museums. Es handelt sich um Fotografien, schriftliche Befehle und Meldungen, Memoiren von Kriegsveteranen sowie Gegenstände, die in den KZ-Baracken nach der Befreiung der Häftlinge entdeckt wurden, wie vergilbte Seiten eines Notizblocks, ein Personalausweis, ein Knopf, ein Paar ausgetretener Schuhe und sonstige Sachen aus dem persönlichen Besitz der Häftlinge.
Zu den geladenen Gästen gehörte Soja Osten, die Witwe des KZ-Häftlings und Autors des Buches „Sei stärker als dein Schmerz!“ Wsewolod Osten. Er war im KZ-Lager Mauthausen 1.000 Tage und Nächte gefangen, schwebte in ständiger Lebensgefahr und hat nur dank seinem Mut und seiner Willensstärke überlebt. In einer bewegenden Lesung trug Frau Osten während der Ausstellungseröffnung Verse ihres Mannes vor.
 
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König Friedrich war kein Nazi – sondern ein gebildeter wie verantwortungsvoller Mann
  1. 02. 2020
Dieser kluge König, auf dessen Schultern sich das 2. Deutsche Reich entwickelte, wußte es schon damals. Der muslimische Herrschaftsanspruch stellt eine Gefahr für die europäische Kultur und Bildung da! Und er ist da weiß Gott, nicht alleine.
 
Nur heute plärren die Ungebildeten und Manipulierten, die sich wie Sklaven lenken lassen, nach Eroberung ihrer selbst, um von Muslimen zu Slaven gemacht zu werden und ihre Kultur zu verlieren.
 
Via: Mathias Friedrich von Preußen

 
 
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Das große Zittern vor Richtigstellungen hat begonnen – und wieder Lügen sich Alle in die eigene Tasche...
25. 01. 2020
 
Hierbei ist diese Überschrift und Darstellung an Unverfrorenheit nur noch schwer zu toppen:
 
Die polnische heutige Regierung ist dabei am schlimmsten aufgestellt und will ihre Hände in Unschuld waschen. Es heißt jedoch: „....der werfe den ersten Stein.....“ Jeder Versuch nun Polens, diesen zu Werfen, wird mit doppelter Größe wie Geschwindigkeit, auf sie zutrückfallen!
 
Politik 01.09.19
Der Zweite Weltkrieg Als Deutschland die Welt in den Abgrund riss
 
Politik
Donnerstag, 23. Januar 2020
75 Jahre Auschwitz-Befreiung Wie Putin versucht, Geschichte umzuschreiben
Von Tal Leder, Tel Aviv
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Eine Erinnerungstafel in der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem.
(Foto: REUTERS
Diese ganzen Ausstellungen, um das „deutsche Grauen“ zu dokumentieren, sagt überhaupt nichts zur Wirklikchkeit aus. Damit wird zwar nicht der Umstand von Schrecken geleugnet, nur zur Wahrheitfindungen tragen diese Ausstellungen eben nicht bei. Hier sin die die Erhebungen des Genfer Roten Kreues wie der US-Armee in Wien, denn doch klarer. Und da ist von derartigen Massenmordfen in keiner Weise die Rede.
Es hat zu viele Tote gegeben und Niemand kann seine Hände in Unschuld waschen, Insbesondere auch, was die Verbrechen an den deutschen Völkern angeht, die erst so richtig nach dem Ende des Krieges begannen. Die Verbrechen also der Polen vor wie nach dem Kriege an Deutschen, die Verbrechen der Tschechen an Deutschen wie der Alliierten, dürfen dann auch benannt werden. Und Polen bekommt hier die richtige „rote Karte“
Dieses Gedenken, soll es überhaupt Sinn machen wie die Zivilisation der Menschen sichern helfen, kann nur erfolgen, wenn die heutigen Völker die Verbrechen ihrer Vorfahren anerkennen – ohner Ausnahme und ohne Aufrechnung. Schlicht als Lehrstück, das die Völker Europas, möglichst sogar der ganzen Welt, nie wieder Unrecht gegeneinander begehen!
Das historische Holocaust-Gedenken in Israel droht zum Eklat zu werden. Polens Präsident Duda kommt nicht, da er keine Rede halten darf - im Gegensatz zu Putin. Warschau fürchtet, dass dieser nun erneut Polen als Nazi-Verbündeten verleumdet.
Die Erinnerungen von Sarah Traub sind nicht verblasst. Die 90-Jährige aus Tel Aviv, die Auschwitz überlebt hat, spricht noch heute als Zeitzeugin weltweit vor Schülern von den Verbrechen der Nationalsozialisten. Geboren in Straßburg, kam sie im Alter von 12 Jahren mit ihrer Mutter ins Vernichtungslager und blieb als Einzige aus ihrer Familie am Leben. "Auschwitz steht für die Zerstörung aller menschlichen Werte und ist das Sinnbild der Schoah", sagt Traub, eine zierliche Dame mit schneeweißem Haar. "Von Straßburg brachte man uns zunächst ins Sammellager Drancy nordöstlich von Paris. Dort erschossen sie meinen Vater." Eingepfercht in einen Viehwaggon erreichte Traub die Hölle von Auschwitz. Mehr als eine Million Menschen wurden in dem deutschen Konzentrationslager im besetzten Polen ermordet, die meisten davon Juden. Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee das Lager.
 
Politik 27.01.19
"Eine Welt der Toten und Larven" Die Befreiung von Auschwitz
Zum 75. Jahrestag der Befreiung des KZs Auschwitz-Birkenau kommen an diesem Donnerstag rund 50 Staats- und Regierungschefs aus aller Welt nach Israel, um am Holocaust-Gedenken teilzunehmen. Russlands Präsident Wladimir Putin, Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron, US-Vize-Präsident Mike Pence und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier werden erwartet. Sarah Traub ist auch eingeladen - als eine der letzten Auschwitz-Überlebenden. Sie will aber nicht hingehen. Und Traub ist nicht die Einzige, die mit dieser Gedenkveranstaltung nichts zu tun haben will. Polens Präsident Andrzej Duda wird auch nicht dabei sein. Er boykottiert das Gedenken, das zum größten Staatsereignis seit der Gründung Israels 1948 werden soll.
Milliardenschwerer Russe verbietet Duda das Reden
Der Grund für Polens Verweigerung: Anders als andere ausländische Würdenträger bekommt Duda nicht das Recht, zum Holocaust-Gedenken eine Rede zu halten. Der polnische Präsident wurde von der Rednerliste ausgeschlossen. Nicht etwa von Israels Präsident Reuven Rivlin oder dem israelischen Außenministerium - die sind nämlich gar nicht die Gastgeber. Organisiert und eingeladen hat Mosche Kantor, Vorsitzender des europäischen jüdischen Kongresses, ein milliardenschwerer russischer Oligarch mit besten Beziehungen zu Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Und die haben, so scheint es Beobachtern, Andrzej Duda das Rederecht gekostet.
Denn "die Erklärung von Yad Vashem, dass alle Redner Staatsoberhäupter sind, die die Befreiung der Welt von der nationalsozialistischen Besatzung bewirkt haben", könne nicht relevant sein, erklärt Ofer Aderet, Geschichtskorrespondent bei der israelischen Tageszeitung "Haaretz": "Unter solchen Voraussetzungen dürften Vertreter aus Berlin und Paris überhaupt nicht sprechen." Steinmeier und Macron sollen aber durchaus zu Wort kommen, ebenso wie Putin und Rivlin.
Putin hat eine Kampagne gegen Polen gestartet
 
Frühstart 21.01.20
Josef Schuster im "ntv Frühstart" "Kann ich als Jude hier sicher leben?"
Stichhaltiger als Motivation für das Redeverbot des polnischen Würdenträgers scheint die Krise zwischen Moskau und Warschau, seit Präsident Putin eine antipolnische Kampagne gestartet hat. Im Mittelpunkt steht seine Behauptung, Polen sei ein Kollaborateur von Nazideutschland gewesen und für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verantwortlich. Die sowjetisch-deutsche Zusammenarbeit, die in dem berüchtigten Molotow-Ribbentrop-Pakt gipfelte, der Polen zwischen den beiden Ländern aufteilte, stellt Putin nun als unvermeidlich dar. Als etwas, das Polen eigentlich helfen sollte. Angesichts solcher Verzerrung der Geschichte fürchtet Warschau nun, Putin könne das Forum in der Gedenkstätte Yad Vashem für antipolnischen Revisionismus nutzen, um die Rolle der Sowjetunion bei Kriegsausbruch herunterzuspielen und ihre Verbrechen gegen das polnische Volk zu verleugnen. Es könnte zu einem Eklat kommen.
Aber auch die Regierung in Polen verfolgt eigene politische Interesse. Viele Polen halfen zwar ihren jüdischen Mitbürgern, es gab aber auch willige Unterstützer Nazi-Deutschlands. Ein umstrittenes Holocaust-Gesetz von 2018 verbietet es jedoch, Polen eine Mitschuld an den Verbrechen der deutschen Besatzung vorzuwerfen.
Yad Vashem wird für "Show beschlagnahmt"
 
Mitarbeiter der Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem sind enttäuscht darüber, "dass das Museum die Interessen des Kremls einnimmt und von einem Oligarchen für seine Show beschlagnahmt wird", so formuliert es ein Forscher des Instituts, der anonym bleiben möchte. "Dieses Museum ist die wichtigste Institution der Welt, um die Erinnerung an der Schoah zu bewahren", sagt er. "Es hat die Pflicht, sich so weit wie möglich von allen politischen, diplomatischen und organisatorischen Aspekten fernzuhalten." Stattdessen werde die Konferenz zur politischen Bühne des russischen Präsidenten "für seinen eigenen Geschichtsrevisionismus".
Ein Privatmann finanziert die Gedenk-Veranstaltung zum 75. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, stellt die Gäste- und die Rednerliste zusammen - für viele Mitarbeiter Yad Vashems bedeutet das schlicht "Kapitulation". Doch Israels Regierung will sich derzeit keine Krise mit Moskau leisten. Seit 2015 unterstützt Putin als neuer Hegemon im Nahen Osten Syriens Diktator Baschar al-Assad und kontrolliert den Luftraum über dem Land. Israel braucht Russland daher, um seine Angriffe gegen den dort wachsenden iranischen Einfluss zu koordinieren. Und so bleibt die Rednerliste ohne polnischen Beitrag.
Dem hochkarätigen Holocaust-Gedenken bleibt aber auch Sarah Traub fern, die nicht dabei sein will, wenn die Schoah immer mehr zum Politikum wird. "Yad Vashem hätte sich von all dem fernhalten sollen", sagt sie, "hätte öffentlich Putins jüngste Äußerungen kritisieren und dem polnischen Amtskollegen die Chance ermöglichen sollen, ebenfalls zu sprechen". Traub konzentriert sich nun lieber auf ihre Arbeit mit jungen Menschen, statt enttäuscht zu erleben, wie sich der Holocaust immer stärker "von einem Geschichts- zu einem politischen Thema entwickelt". Es sei weniger ein Gedenken an die sechs Millionen Opfer, sagt die Überlebende, "als eine gezielte Politik, was man erinnern oder vergessen soll".
https://www.n-tv.de/politik/Wie-Putin-versucht-Geschichte-umzuschreiben-article21527440.html?utm_source=pocket-newtab
 
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