RT-KOENIGSBERG
MELDUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN

Archiv 03 Gesellsch.

Einspruch wie Zurückweisung ihrer haltlosen wie rechtswidrigen, wie beleidigenden Entscheidung.
 
14. 09. 2020
 
Hiermit untersage ich Ihnen diese beleidigenden Aussagen wie der Sperre von 90 Tagen. Hier verstößt garnichts gegen Ihre Gemeinschaftsstandarts, noch sind Übernahmen aus Presseorganen, verboten. Sie jedoch verstoßen laufend gegen das GG und dafür werden Sie irgendwann bezahlen.
 
Wir werden nicht mehr lange Terroristen des Geistes, dulden! Auch wollen wir nicht von Geistgeskranken beurteilt werden. Also, bedrohen Sie uns nie wieder, da es auf Sie zurückfallen könnte.
 
noch mit freundlichen Grüßen
RKK, Autor
 
Wir definieren Hassrede als Sprache, die Menschen aufgrund Folgendem angreift:
  • • Ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft oder Kaste
  • • Religionszugehörigkeit
  • • Sexuelle Orientierung
  • • Geschlecht oder Geschlechtsidentität
Dazu gehören Behauptungen zum Coronavirus (COVID-19).Gelegentlich gestatten wir Dinge, die wir anderweitig als Hassrede betrachten würden: z. B. wenn jemand die Hassrede einer anderen Person teilt, um darauf aufmerksam zu machen, oder bezugnehmend auf sich selbst ein bestimmtes Wort verwendet r
 
 
 
Wir definieren Hassrede als Sprache, die Menschen aufgrund Folgendem angreift:
  • • Ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft oder Kaste
  • • Religionszugehörigkeit
  • • Sexuelle Orientierung
  • • Geschlecht oder Geschlechtsidentität
Dazu gehören Behauptungen zum Coronavirus (COVID-19).Gelegentlich gestatten wir Dinge, die wir anderweitig als Hassrede betrachten würden: z. B. wenn jemand die Hassrede einer anderen Person teilt, um darauf aufmerksam zu machen, oder bezugnehmend auf sich selbst ein bestimmtes Wort verwendet
 
 
You can't go live für 90 Tage
Du hast etwas gepostet, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Dieser Beitrag verstößt gegen unsere Standards zu gefährlichen Personen oder Organisationen. Niemand sonst kann ihn sehen.
Rainer Kaltenöck-Karow
21. Juli  ·
Mit Öffentlich geteilt
Öffentlich
https://www.rt-koenigsberg.de/Gesellschaftliches
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Hetzpresse gegen Wahrheitsfinder........
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Du kannst nichts posten oder kommentieren für 30 Tage
Du hast etwas gepostet, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Rainer Kaltenöck-Karow
Für Aufgewachte
8. September um 11:39  ·
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Ein scharfes „Schmackerl“ vom „kleinen Akif“...
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ZDF BIMBO
 
 

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Eine Nachlese:
Vorsätzliches Unterlaufen eines Verfassungsgerichtsurteiles, Grundlage und Folgen
 
30. 08. 2020
 
Durch das trickreiche Unterlaufen der Aufhebung des Demo-Verbotes in Berlin vom 29.08.2020 ist davon auszugehen, das Innensenator Geisel wie seine Polizeichefin Barbara Slowik, sich im Sinne unten genannter Gesetze und Vorschriften, strafbar gemacht haben.
 
Eine strafrechtliche Verfolung ist deshalb unausweichlich..
 
 
Wissenschaftliche DiensteSachstandWD 7 -3000 -017/19Seite
 
3Inhaltsverzeichnis1.Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern in Deutschland
42.Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierungin Deutschland5
Wissenschaftliche DiensteSachstandWD
7 -3000 -017/19Seite 41.Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgernin DeutschlandFrage: Was sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur strafrechtlichen Verantwortlich-keit von Amtsträgernin Deutschland?In Deutschland gibt es kein eigenes Gesetz, in dem die strafrechtlichen Bestimmungen für Fehl-verhalten von Amtsträgernin Ausführung ihrer Tätigkeit normiert werden. Vielmehr sind die wichtigsten strafrechtlichen Vorschriften zur Verantwortlichkeit von Beamten im Strafgesetzbuch (StGB)1geregelt.
Der Begriff der Amtsträger wird in § 11 Abs. 1, Nr. 2, lit. a –c StGB definiert. Amtsträger ist danach, „wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist (lit. a), in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht (lit. b) oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwal-tung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen (lit.c)
.“Fürdie strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgernist zunächst zwischen den „echten Amtsdelikten“ und den „unechten Amtsdelikten“ zu unterscheiden.
 
Echte Amtsdelikte“ sind Strafdelikte, die allein von Amtsträgern begangen werden können, weil ihre Strafbarkeit den Missbrauch einer Amsträgerposition voraussetzt.
 
 
wird zitiert von: 2 Urteilen.
§ 339 Rechtsbeugung
wird zitiert von: 1 Artikel | 47 Urteilen.
1 Anwalt/Anwältin, die/der Sie zu diesem Thema beraten kann.
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 340 Körperverletzung im Amt
wird zitiert von: 1 Artikel | 23 Urteilen.
1 Anwalt/Anwältin, die/der Sie zu diesem Thema beraten kann.
(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.
(XXXX) §§ 341 und 342 (weggefallen)
§ 343 Aussageerpressung
wird zitiert von: 2 Urteilen.
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1.
einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
2.
einem Bußgeldverfahren oder
3.
einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 344 Verfolgung Unschuldiger
wird zitiert von: 6 Urteilen.
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. , berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1.
einem Bußgeldverfahren oder
2.
einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige
wird zitiert von: 1 Urteil.
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(3) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
1.
eines Jugendarrestes,
2.
einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,
3.
eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder
4.
einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme
berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. Der Versuch ist strafbar.
(XXXX) §§ 346 und 347 (weggefallen)
§ 348 Falschbeurkundung im Amt
wird zitiert von: 1 Artikel | 29 Urteilen.
1 Anwalt/Anwältin, die/der Sie zu diesem Thema beraten kann.
(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  1. Der Versuch ist strafbar.
 
§ 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
wird zitiert von: 1 Artikel | 9 Urteilen.
1 Anwalt/Anwältin, die/der Sie zu diesem Thema beraten kann.
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
  1. Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.
 
§ 358 Nebenfolgen
wird zitiert von: 10 Urteilen.
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.
 
Redaktion RT-KOENIGSBERG

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Eine genehme Genderfaschistin von heute auf morgen von Herrn Geisel berufen....
  1. 08. 2020
Wer diesen Auszug aus Wikepedia und den Werdegang dieser Frau liest, braucht sich keine Fragen mehr zu stellen, warum diese „Dame“ von einem „alternativlosen Verbot“ der Demos der Freiheits- wie Demokratiebewegungen spricht und sie lieber das GG liquidiert. Leute mit derartigen Ansichten sind die wohlfährigen Helfeshelfer von ehemaligen Kommunisten und heutigen linksfaschistoiden SPDlern.
 
Hierzu muß gesagt werden, allein diese Aussprüche dieser Dame gebieten Widerstand, da es eine unbegründete Einzelmeinung darstellt, die das Amt nicht belasten darf, das sie einnimmt. Sie beweist damit ihre „Voreingenommenheit“ und weshalb sie damit eine „strafbewährte Handlung“ hier „Rechtsbeugung im Amt“ nach STGB 335, 336 wie GG Artikel 1 – 25 und der höherwertigen Menschenrechtskonvention, begeht.
 
Das führt ebenfalls zwangsläufig zur rechtmäßigen Nichtbeachtung der Anweisngen von Ihr wie von Herrn Geisel und es bedarf keiner Genehmigung mehr, das Recht des GG wahrzunehmen, welches eben nicht zur Disposition stehen kann.
 
Der Berliner Senat wie diese Frau stellen sich außerhalb der bestehenden Rechtsordnung und die Widerstanspflicht besteht schon länger. Denn auch die Ausrufung dieses Teilnotstandes ohne Einbindung der Notstandsgesetzgebung, ist nicht grundgesetzkonform.
 
Hier wird jetzt über die Rechtmäßigkeit wie Gültigkeit der Freiheit wie des GG des Souveräns entschieden und um nichts Anderes geht es mehr. Und wenn das auf der Straße erzwungen werden muß.

Die Polizei soll sich jetzt wirklich dreimal überlegen, ob sie regierungsamtliche Straftätern folgen will, oder sich dem Freiheitsgebot ihres Souveräns anschließt.
 
Polizeipräsidentin in Berlin
https://de.wikipedia.org/wiki/Barbara_Slowik

 
…............Auf Vorschlag und alleiniger Entscheidung des Berliner Innensenators Andreas Geisel wurde Slowik am 10. April 2018 zur neuen Polizeipräsidentin in Berlin ernannt. Sie ist damit die offizielle Nachfolgerin des seit 2013[1] amtierenden Polizeipräsidenten Klaus Kandt, welcher zur politischen Neuausrichtung der Polizei Berlin ohne Ankündigung entlassen wurde.[2]
Barbara Slowik löste den kommissarisch eingesetzten Direktionsleiter Michael Krömer ab, der am selben Tag, ebenfalls kommissarisch, auf den vakanten Posten des Vizepräsidenten wechselte.[3] Barbara Slowik ist die erste Frau im Amt des Polizeipräsidenten und zugleich die erste Person in diesem Amt seit Ende des Zweiten Weltkriegs, die zuvor nicht im Polizeivollzugsdienst tätig war.
Im August 2020 erhielt sie eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt vom Hausverwalter eines besetzten Hauses in der Rigaer Straße. Hintergrund ist die Anweisung, dass die Polizei auch bei Gefahr im Verzug nicht gewaltsam (z. B. durch Eintreten der Tür) in linke Szeneobjekte eindringen darf ohne vorherige Genehmigung eines Vorgesetzten des höheren Dientes. Der höhere Dienst beginnt ab Besoldungsgruppe A13, was frühestens der Fall ist bei einem ersten Polizeihauptkommissar, also dem Leiter einer Dienststelle. Es wurde in der Anzeige kritisiert, dass bis zur telefonischen Einholung einer solchen Genehmigung der Straftäter z. B. durch den Hinterausgang längst wieder verschwunden sei. Slowik rechtfertigte sich damit, dass der Entscheidungsvorbehalt schon seit 2011 bestünde und damals von Innensenator Ehrhart Körting erlassen worden sei. Sie habe die Anweisung nur in abgeschwächter Form neu in Kraft gesetzt.[4] Für andere kriminelle Milieus wie etwa Szenetreffs von Rechtsextremen oder Moscheen, in denen Islamisten verkehren, gilt die Anweisung jedoch nicht. …..................
 
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Problemfall Harbeck – eine Zecke in der Gemeinde Großenwiehe bei Flensburg
 
  1. 08. 2020
 
Robert Habeck
Politiker
Beschreibung
Robert Habeck ist ein deutscher Politiker und Schriftsteller. Seit dem 27. Januar 2018 ist er gemeinsam mit Annalena Baerbock Bundesvorsitzender der Grünen. 2009 zog Habeck über die Landesliste der Grünen erstmals in den Schleswig-Holsteinischen Landtag ein und wurde Fraktionsvorsitzender.
 
 
 
Kulumne
 
Großenwiehe ist ein bevorzugter Wohnort der Besseren aus Flensburg, dem Bildfungsmittelstand zugehörig. Ansonsten ist Großenwiehe wie seine benachtbarten Gemeinden, nach wie vor durch bodenständige Schleswigholsteiner und Deutsche besiedelt, die hier seit Generationen zu Hause sind.
 
Würde in einer derartigen Gemeine Jemand auf die Idee kommen, hier einen „Sittlichkeitsverbrechter oder Pädophilen Straftäter“ anzusiedeln, wäre wohl das Geschrei groß. Nun zählt Herr Habeck aber nicht zu diesem Personenkreis. Es muß jedoch hinterfragrt werden, ob ein Herr Robert Harbeck für sich und die Gemeinde wie für Deutschland und Europa, nicht einen vergleichbaren, gefährlichen Stellenwert einnimmt.
 
Hierbei muß man sehen, Herr Robert Habeck wie seine merkwüridgen Mitstreiter bekunden für sich, einen Führungsanspruch über die Deutschen zu haben und wollen dieses Volk regieren. Gleichzeitig bekunden sie aber auch, keine Beziehung zu den Deutschen zu besitzen, dieses als Volk zu leugnen, wie nicht zu ihnen zuzugehören und dieses Volk gar zu bekämpfen.
 
Hierbei ist die Person Harbeck nun für Großenwiehe insoweit als Zecke im Fleich der Gemeinde zu verstehen, als daß er diese Merkmale ständig öffentlich bekundet, damit die Gemeinde Großenwiehe wie seine Bewohner beleidigt, seine Kinder wie seiner Ehfrau, deren Eltern und Großeltern wie sonstige Vorfahren verleugnet, wie eben auch seine Eltern, seine Großeltern wie deren Vorfahren. Darüberhinaus leugnet er und Seinesgleichen die große, mehr als 1000-jährige Geschichte der deutschen Völker nach dem Verfall von Rum für ganz Europa, wie seine  der Welt geschenkten Musiken, Literatur, großen Geister, Ingieneurskunst wie seine Weltvorbildfunktion auf vielen Gebieten.

Die deutsche Geschichte nun auf 12 Jahre zu reduzieren, um sich davon aufgrund fehlgeleiteter, ins Gehirn gepinkelter Falschdarstungen speziell der "Frankfurter Schule" zu berufen, um einen dartigen Blödsinn von sich zu geben, gehört niemals in die Politik, geschweige denn als Sprecher für die deutschen Völker. Wie also bittschön kann ein derartiger Mann resp. diese Sektengruppe wie die Grünen für sich beanspruchen, einen Führungsanspruch über die Deutschen Völker anzumelden. Irgend etwas paßt da nicht zusammen.
 
Herr Broders sagte einst, „über die BRD ein Dach legen und es zur Geschlossenen“ erklären, sollten diese Menschen in Deutschland über die deutschen Völker irgendeine Art von Macht erhalten. Eine Einschätzung, der man wohl zustimmen muß. Vielmehr ist es doch so, Herr Harbeck wie seine Sektenmitglieder stellen eine Gefahr für sich selbst, wie für die Allgemeinheit dar und gehörten nun selbst in eine „Geschlossene“
 
Kulumne Redaktion RT-KOENIGSBERG
 
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Finanzämter, Politik und Juristen als moralose wie unethische Schmarotzer tätig.....
Zu Hause im Glück!
  1. 08. 2020
Vor Jahren gab es einemal eine Überlegung bei Finanzämtern, in Firmen, die ihren Mitarbeitern Sport wie Toiletteneinrichtungen oder gar Kinderbetreuungen vorhielten, diese mit dem Argument des "Geldwerten Vorteils", zusätzlich zu besteuern. Diese Unsitte hat nun auch bei „zu Hause im Glück“ zugeschlagen und man muß sich wirklich fragen, haben wir es hier in den oben genannten Ebenen mit Verbrechern oder nur unmoralisch - humorlosen Menschen zu tun.

Wie auch immer man das bewerten will, man bekommt einen „dicken Hals“ und wünscht den oben benanntem Personenkreis wirlich alles erdenkbare Schlechte, Krankheit, Siechtum und Armut.... möge sie auf ewig treffen!


Dieser Familie steuerte wegen "Zuhause im Glück" auf eine Katastrophe zu
Bei „Zuhause im Glück“ sollte Menschen eigentlich geholfen werden, doch diese Familie erhielt wegen der RTL II-Sendung eine 42.557 Euro hohe Steuerforderung.
„Zuhause im Glück“ - Steuer-Skandal: Diese Familie stand kurz vor dem Ruin. Quelle: RTL II
Auf RTL II renovierten Eva Brenner, John Kosmalla und ihr Handwerker-Team zwischen 2005 und 2019 die Eigenheime bedürftiger Familien. Zumeist wurden für die Sendung nicht nur finanziell schwache Familien ausgewählt, sondern auch Menschen, die in der Vergangenheit von schweren Schicksalsschlägen heimgesucht wurden.
„Zuhause im Glück“: Eva Brenner verrät private Geheimnisse
„Zuhause im Glück“-Star Eva Brenner von ihrem Freund getrennt?
 
So war es auch im Fall einer Familie aus dem Landkreis Peine in Niedersachsen. Inge Zant lebte mit ihren beiden schwerstbehinderten Söhnen in einem nicht behindertengerechten Haus – die nötigen Maßnahmen konnte sich die alleinerziehende Mutter nicht leisten. Freunde meldeten sie bei der RTL II-Sendung an. Vor rund fünfeinhalb Jahren griff das „Zuhause im Glück“-Team dann zu den Geräten und passte das Haus auf die Bedürfnisse der Familie an. Soweit so gut.
 
"Zuhause im Glück": Die Steuer-Forderung des Finanzamts war für Familie Zant ein Schock
"Die Bauretter" auf RTL II abgesetzt: Das ist der Grund!
Dann der Schock: Jahre nach Ausstrahlung der Folge meldete sich – das berichtete die Seite „Haz.de“ - das Finanzamt bei Inge Zant und forderte Steuern in Höhe von sage und schreibe 42.557,07 Euro. Von einem Tag auf den anderen stand Familie Zant kurz vor der Pfändung. Die Begründung des Amtes: durch die Renovierung des Hauses als „geldwerten Vorteil“, da der Wert der Immobilie durch die Maßnahmen deutlich stieg.
„Ich habe unzählige schlaflose Nächte hinter mir“, verriet die verzweifelte Inge Zant damals der „Peiner Allgemeinen Zeitung“. Im Vertrag mit RTL II sei zwar erwähnt worden, das Finazamt könne gegebenenfalls Ansprüche erheben, „doch das wurde als rein theoretische Option dargestellt“, so Zant.
In der Not startete die Zweifachmutter einen Spendenaufruf. „Allein kann ich so viel Geld niemals aufbringen“, erklärte sie.
Ein Sprecher des Senders gab daraufhin ein Statement ab, in dem es hieß: „In all den Jahren, in denen die Sendung läuft, hat kein Finanzamt die Renovierungsleistungen als steuerpflichtiges Einkommen bewertet und Steuern eingefordert.“
Zuhause im Glück: John und Eva
„Zuhause im Glück": Finanzamt bekam Recht - Trotz "unsauberer Ermittlung"
 
RTL II stellt Produktion von "Zuhause im Glück" ein
Dennoch ist die Geschichte von Familie Zant aus Peine bei weitem kein Einzelfall. „Mir sind etwa 40 Fälle bekannt, von denen stehen vier oder fünf so wie wir kurz vor der Pfändung“, verriet Inge Zant. Schuld daran sei eine Gesetzesänderung, so der RTL II-Sprecher weiter. „Das ist eine neue Sach- und Rechtslage und für uns unverständlich. Wir hoffen, dass die Finanzämter in dieser strittigen Rechtsfrage ihren Auslegungs- und Ermessensspielraum nutzen, um den Hilfsgedanken zu unterstützen.“ Betroffene Familien bekämen von RTL II einen Steuerberater zur Seite gestellt.
Der Steuer-Skandal ist nicht spurlos an RTL II und dem Ruf vorbeigegangen. Vor einigen Monaten wurde die Absetzung von „Zuhause im Glück“ bekannt gegeben. Die letzte neue Folge lief am 12. März 2019 auf RTL II. Seitdem gibt es nur noch Wiederholungen alter Sendungen.
Mittlerweile wurde die erste gerichtliche Entscheidung getrofffen. Wie es aussieht, müssen die betroffenen Familie nun sehr tief in die Tasche greifen:
Zuhause im Glück: John und Eva
„Zuhause im Glück": Finanzamt bekam Recht - Trotz "unsauberer Ermittlung"
Alle jene, die nun am Dienstagsabend eine neue Beschäftigung brauchen, können in unserem Video Inspiration finden:

 
https://www.tvmovie.de/news/dieser-familie-steuerte-wegen-zuhause-im-glueck-auf-eine-katastrophe-zu-105203

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Hetzpresse gegen Wahrheitsfinder.....
 
21. 07. 2020
 
Wir von RT-KOENIGSBERG müssen leider festsstellen, wir leben wieder in Pressezeiten von ca. 1925 – ca. 1934, wo alle Mittel wie sprachlicher Verdrehung und Lügennachrichten, modern sind.
 
Wer diesen Bericht liest, wird verstehen, warum Peter Scholl Latour einst sagte, „wer sich informieren will, darf keine deutschen Nachrichten sehen“.
 
Das was hier heute abgeht, ist schlicht und ergreifen ein Tonalitätsverbrechen.....
 
Die Hintermänner des Vernichtungsfeldzugs gegen Martin Sellner
 
Wer sind die Initiatoren des „digitalen Vernichtungsschlages“ gegen die Identitäre Bewegung in Europa, von dem Martin Sellner berichtete?
 
Martin Lichtmesz klärt für Sezession auf:
Anlaß war offenbar ein im Internet publizierter Bericht mit dem Titel “Generation Identity: International White Nationalist Movement Spreading On Twitter And YouTube“ („Generation Identität: Eine internationale weiß-nationalistische Bewegung, die sich auf Twitter und Youtube ausbreitet“, wobei „Generation Identity“ die anglophone Bezeichnung für „Identitäre Bewegung“ ist).
 
Der Titel erinnert an die „Superspreader von Haß und Gewalt“, und tatsächlich attackiert der Bericht dieselben Leute, von denen Herr Haldenwang neulich sprach: Nicht nur Martin Sellner und die Identitäre Bewegung finden darin Erwähnung, sondern auch Ein Prozent (ziemlich ausführlich, ohne zu erwähnen, welchen Zweck diese Organisation eigentlich erfüllt), Alex Malenki und Philip Thaler mit „Laut gedacht“, Götz Kubitschek und der Verlag Antaios (der das „rechtsradikale, antisemitische und revisionistische“ Buch Finis Germania von Rolf Peter Sieferle publiziert hat), Jürgen Elsässer und Compact und Yours Truly Martin Lichtmesz.
Verfaßt hat ihn die deutschstämmige US-Amerikanerin Heidi Beirich, ihres Zeichen langjährige Leiterin des „Southern Poverty Law Center“ (etwa: „Rechtszentrum zur Armut des Südens“), einer linken Wachhundorganisation, die sich der „Beobachtung“ und Klassifizierung von „Haßgruppen“ verschrieben hat, und eine Art US-amerikanisches Pendant zur Amadeu-Stiftung ist, wenn auch ungleich mächtiger. Beirich ist für das „Intelligence Project“ zuständig, was so etwas wie die Gedankenpolizei-Abteilung der Organisation ist.
Beirich hat zusammen mit einer weiteren SPLC-Mitarbeiterin einen Ableger gegründet, der die „Arbeit“ der Organisation auf eine internationale Ebene tragen soll: das „Global Project Against Hate and Extremism“, das sich folgender Agenda verschrieben hat:
Stärkung einer vielfältigen globalen Gemeinschaft, die sich der Aufdeckung und Bekämpfung von Rassismus, Bigotterie und Vorurteilen verschrieben hat, sowie der Förderung der Menschenrechte, die für blühende, multikulturelle Gesellschaften und Demokratien von zentraler Bedeutung sind.
Dem Aufblühen dieser multikulturellen Gesellschaften stehen leider rassistische, bigotte und vorurteilsvolle Zeitgenossen im Weg, die sich diesem demokratischen Paradies aus purer Boshaftigkeit und Ignoranz verweigern, insbesondere durch die Verbreitung der kruden Verschwörungstheorie vom „großen Austausch“, mit der Vielfalt und Verbuntung,  das unausweichliche und glückliche Schicksal dieses Planeten, schlechtgeredet werden sollen.
Beirich beschwert sich über die skandalöse „Doppelmoral“ (double standard) von Twitter und Youtube – wie kann man islamistische Extremisten, die in Syrien und Afghanistan ganze Armeen befehligen und internationale Terroranschläge planen und durchführen, von seinen Plattformen verbannen, aber gleichzeitig die Identitäre Bewegung dulden, die offensichtlich mindestens so schlimm und gefährlich ist?
Es ist heute eine allgemein akzeptierte Tatsache, daß die Ideologie der weißen Vorherrschaft eine ebenso große Gefahr für Terroranschläge mit massenhaften Opfern auf internationaler Ebene
bedeutet wie jede andere Art des Extremismus. Dennoch gibt es eine Doppelmoral bezüglich des Umgangs von Online-Plattformen mit Inhalten, die von weißen Rassisten produziert werden, im Vergleich zu den Inhalten islamischer Extremisten wie ISIS oder Al-Qaida. Für letztere ist „deplatforming“ eine akzeptierte und in der Tat geforderte Strategie, die von der amerikanischen Regierung, vom Global Internet Forum to Counter Terrorism  und von den wichtigsten Technologieplattformen vorangetrieben wurde.
Die Gleichsetzung von ISIS und Al-Qaida mit der Identitären Bewegung wird so begründet:
Gruppen, die diese Idee [des „großen Austauschs“] propagieren, insbesondere die Identitäre Bewegung (Generation Identity) sind auf Twitter und YouTube weit verbreitet, obwohl Propaganda dieser Art seit Oktober 2018 sechs Massenanschläge ausgelöst hat. Dazu gehörte der Anschlag auf eine Moschee in Christchurch/Neuseeland, zwei Anschläge auf amerikanische Synagogen, einer auf den Walmart von El Paso, auf eine Synagoge in Halle (Deutschland) und zwei Shisha-Bars in Hanau (Deutschland), wo der Schütze vermutlich muslimische Einwanderer im Visier hatte.
Keine dieser Taten wurde von Mitgliedern der Identitären Bewegung begangen, noch haben sich die Täter auf sie berufen, noch haben die Köpfe und Sprecher der IB jemals zu Terrorismus oder Gewalt aufgerufen, sondern diese vielmehr ausdrücklich abgelehnt und verurteilt. Die einzige, indirekte Verbindung findet sich im Fall Christchurch, einseitig durch den Täter hergestellt, indem er ein Jahr vor der Tat eine Spende an Martin Sellner überwies.
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https://www.journalistenwatch.com/2020/07/20/die-hintermaenner-vernichtungsfeldzugs/?fbclid=IwAR06---kJqT0GTeNX_kCrQ1UqxpVqjRNzDeLnLTjgK1_kVY65lvw8I9tCSw
 
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Wie zerstöre ich mit der Hilfe der Justiz die zweite Demokratie in Deutschland....?
 
20. 06. 2020
 
Zur Titelfrage gäbe es massenweise Fallbespiele zu benennen. Wir belassen es bei diesem Justizskandal.....
 
Gastbeitrag von „abgeordnetgenwatch.de“
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Karow,
 
 
wir haben verloren. Punkt.
Viereinhalb Jahre haben wir für mehr Transparenz und ein besseres Auskunftsrecht gekämpft, doch an diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Der Bundestag darf unter Verschluss halten, ob und wie er dubiosen Parteispenden nachgeht.
Für uns war das ein großer Schock – das Urteil kam ziemlich überraschend nach zwei klaren Erfolgen in 1. und 2. Instanz. Viel schlimmer als die Kosten, die wir nun zu tragen haben, sind aber die Auswirkungen, die dieses Urteil hat.
Die Richter haben sinngemäß gesagt: Niemand soll der Bundestagsverwaltung über die Schultern schauen, wenn sie die Finanzen der Parteien prüft. Ganz kkret bedeutet das, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und seine Verwaltung ohne jegliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit agieren können, wenn es um die Parteienfinanzierung geht.
Warum ist das ein Problem? Nehmen wir ein anschauliches Beispiel: die illegalen Parteispenden eines Ölkonzerns an die CDU, die wir 2017 publik gemacht haben. Geprüft wurde dieser Fall ausgerechnet von einem CDU-Politiker - dem damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Lammerts Fachleute stellten fest, dass die CDU zwar gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte, doch eine im Gesetz vorgesehene Strafzahlung gab es nicht.
Niemand wird nach dem Urteil von dieser Woche die Akten der Bundestagsverwaltung zu diesem brisanten Fall einsehen können. Niemand wird genau erfahren, warum Lammerts Fachleute zunächst eine Strafzahlung gegen die CDU verhängen wollten – doch dies am Ende nicht taten.
Völlig aus der Zeit gefallen
 
 
Wir halten dieses Urteil für falsch und für völlig aus der Zeit gefallen. Denn wo es mehr Transparenz braucht, gibt es nun weniger Transparenz. Die Richter haben den gesamten Bereich der Parteienfinanzierung von der öffentlichen Kontrolle durch uns Bürger:innen ausgenommen. Ihrer Meinung nach ist alles schon transparent genug.
Das Urteil gegen mehr Transparenz hat uns entsetzt. Wir werden nun darauf warten, wie das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung genau begründet – bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird es einige Wochen dauern. Dann prüfen wir, ob wir nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Doch unsere nächste Klage läuft bereits. Wir haben die Bundestagsverwaltung vor dem Berliner Verwaltungsgericht verklagt, weil diese geheim halten will, wie häufig Abgeordnete gegen die Transparenzregeln verstoßen haben. Der Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor, bei dem ein solcher Verdacht besteht, zeigt dieser Tage, wie brennend das Thema ist.
Weil Transparenz Vertrauen schafft“, lautet der Leitspruch von abgeordnetenwatch.de. Leider müssen wir für mehr Transparenz immer wieder erst vor Gericht ziehen. Helfen Sie uns dabei, bei unseren Klagen notfalls durch alle Instanzen gehen zu können – werden Sie Förder:in von abgeordnetenwatch.de. Schon 5 Euro im Monat helfen uns sehr, Ihre Förderung ist übrigens steuerlich absetzbar.
Verwaltungshandeln darf nicht im Dunkeln stattfinden – lassen Sie es uns gemeinsam öffentlich machen!
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Erzbischof Carlo Maria Vigano – ein geistiger Held heutiger Tage......
 
17. 06. 2020
 
Dieser offene Brief mit der Zuerklärung für Donald Trump, dem ideellen Nachfolger von John F. Kennedy und aus seiner Zeit wie Schule kommend, ist ein Maßstab, der ohne Abstriche besonders auf die BRD zutrifft, aber auch auf die EU zu übertragen wäre.
 
Hören wie auf die letzten noch unbeschadet Gebildeten mit klarem Durchblick und nehmen unser Schicksal endlich wieder selbst in die Hand. Damit die Kinder der Dunkelheit nicht obisegen!
 
Es herrscht ein „Kampf biblischen Ausmaßes“: Erzbischof sichert Trump in Offenem Brief Unterstützung zu
Von Sonja Ozimek13. Juni 2020 Aktualisiert: 15. Juni 2020 15:14
Erzbischof Carlo Maria Viganò hat einen Offenen Brief an US-Präsident Trump geschrieben. Darin spricht der Geistliche davon, dass die "Kinder des Lichts" gegen die "Kinder der Finsternis" kämpfen und sichert Trump seine Unterstützung zu.
Der frühere Vatikan-Botschafter in den USA, Erzbischof Carlo Maria Viganò, hat sich mit einem Offenen Brief an US-Präsident Donald Trump gewandt. Viganò hatte den Brief am Sonntag (7.6.) veröffentlicht.

 
Carlo Maria Viganò
Geistlicher
Beschreibung
Carlo Maria Viganò ist ein italienischer Geistlicher und emeritierter Diplomat des Heiligen Stuhls. Wikipedia
Geboren: 16. Januar 1941 (Alter 79 Jahre), Varese, Italien
 
 
Diese Leute führten einen erbitterten Kampf gegen Trump und hätten in der Corona-Krise ihre wahren Absichten gezeigt. „In dieser riesigen Operation gesellschaftlicher Manipulation gibt es Menschen, die das Schicksal der Menschheit entschieden haben und sich dabei das Recht anmaßten, gegen den Willen der Bürger und ihrer Repräsentanten zu handeln.“ Dies habe zu den jüngsten sozialen Unruhen in den USA geführt, deren Ziel letztlich der Sturz von Präsident Trump sei.
Nach Veröffentlichung des Briefs meldete sich Trump auf Twitter. Am Mittwoch (10.6.) schrieb der Präsident, er fühle sich durch den „unglaublichen Brief von Erzbischof Viganò sehr geehrt“. Trump ergänzte: „Jeder, ob gläubig oder nicht, sollte ihn lesen!“
 
https://www.epochtimes.de/politik/welt/es-herrscht-ein-kampf-biblischen-ausmasses-erzbischof-sichert-trump-in-offenem-brief-unterstuetzung-zu-a3264692.html
 
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Öffentliche Ausschreibung zur Strafnahme dieses Jünglings.....
 
11. 06. 2020
 
Da von der Justiz und den Parteien hier nichts zu erwarten ist, es nach der Rechtslage des Souveräns wie in Teilen auch seiner Gesetze, diese öffentlliche Ausschreibung geboten, um diesem Jungen eine derartige Strafe angedeihen zu lassen, das er sein Leben lang sich nicht wagen wird, jemals noch einmal seine Dummheit in dieser menschenverachtendenden Art und Weise, umzusetzen.
 
Hier sind nun Bürgerwehren und Freikorps als rechtmäßige Rechtsbewahrer gefragt.
 
Via: Bernd Graske
vor einer Stunde
Ein brutalo-#Antifa- Bürschchen tritt einen wehrlosen Menschen halbtot und ins Koma.
#Grüne, #SPD und #Linke fördern bei uns diese ANTIFA. Und unsere #CDU geht mit der Antifa demonstrieren. Da weiß man, was uns blüht.

#Trump hat völlig Recht: Diese Terror-Truppe gehört verboten!

Diese junge Person im Bild hat gerade jemanden ins Koma getreten und geht anschliessend nach Hause und lässt sich von Mutti den Kopf kraulen.
Solche Menschen sind das Kanonenfutter der Antifa.

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Lächerliches Linksgeschwurbel......
 
07. 06. 2020
 
Im Zeichen des Wandels. Einst war die SZ deutschnational – dann nationslsozialistisch, dann konservativ im Sinne von CDU/CSU und heute ist ist schlicht Sprachrohr des Linksfaschismus....
 
Ja – so ändern sich die Zeiten. Heute bringt nun Herr Esslinger mit Anspruch auf journalistische Wahreit einen Meinungsartikel als Information, der mit Information nicht das Geringste gemein hat, sondern reine Indoktrination darstellt und eine rechte Gefahr heraufbeschwört, nur weil sich immer mehr Normaldenkende erklären und keine Lust mehr auf den linken Genderquatsch haben.
 
 
6. Juni 2020, 5:35 Uhr
Studie:Wie Rechte in Vereinen und Verbänden Einfluss nehmen
Rechtspopulisten und Rechtsextremisten suchen Gelegenheiten, in die Zivilgesellschaft einzudringen. Bei Demos zeigen sie offener ihre Gesinnung.
 
(Foto: dpa)
Rechtspopulisten und Rechtsextreme machen sich in Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Vereinen breit - nach dem immer gleichen Schema, wie Forscher herausfanden.
Von Detlef Esslinger

 
Rechtspopulisten und Rechtsextremisten suchen Gelegenheiten, in die Zivilgesellschaft einzudringen - und gehen dabei oft nach demselben Schema vor. Zu diesem Ergebnis kommen vier Forscher der Universität Kassel um den Politologen Wolfgang Schroeder. Sie haben im Auftrag der öomhrtOtto-Brenner-Stiftung der IG Metall untersucht, wie Rechte versuchen, in Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden sowie Sport- und Kulturvereinen Einfluss zu gewinnen - und wie diese reagieren. Dazu haben sie 40 Interviews mit Repräsentanten dieser Organisationen und der AfD geführt. Die Gesprächspartner werden zitiert, aber nicht mit Namen genannt.
Das Schema besteht darin, bestehende Konflikte oder Missstände aufzugreifen und sogleich zu verallgemeinern. "Damit machen sie Konflikte sichtbarer, intensivieren sie und weiten sie in ihrem Sinne aus", schreiben Schroeder und seine Kollegen. Gewerkschafter oder Caritas-Vertreter würden als "Arbeiterverräter" oder als Verräter christlicher Werte etikettiert - oder wegen des "Verrats am nationalen Sport und der deutschen Kultur" sowie wegen "unzureichender" Unterstützung deutscher Hilfsbedürftiger kritisiert. Der Interviewpartner vom Landessportbund Niedersachsen berichtete den Forschern, dass Vereinsverantwortliche von "besorgten" Mitgliedern aufgefordert würden, "sich ,doch mal um unsere Kinder zu kümmern, und nicht nur um solche von Flüchtlingen'". In Mecklenburg-Vorpommern bot die Frau eines NPD-Mannes einer Kita an, die Kinder "alte Hauspraktiken" zu lehren.
 
Die Reaktionen sind unterschiedlich, die Organisationen schwanken zwischen Ignorieren, Auseinandersetzen, Ausschließen und Abgrenzen. Der Arbeiter-Samariter-Bund in Sachsen lehnte sogar einen Erste-Hilfe-Kurs bei der AfD ab; man wollte keinerlei Geschäftsbeziehung. Schroeder sagte der SZ, für den Umgang mit Rechten gebe es kein Patentrezept. Die Organisationen müssten "im Einzelfall entscheiden, wie sie angemessen reagieren".
 
https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremisten-rechtspopulisten-vereine-verbaende-studie-1.4928417?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
 
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Freiheitsdifferenzen zwischen EU und USA
 
04. 06. 2020
 
Wer erleben gerade einen durchgreifenden unterschiedlichen Denkansatz von freier Meinung, wie deren gesetzlichen Garantie wie der Wünsche europäischer Staaten, Meinungen zu kontrollieren wie zu kanalisieren.
 
Hier spielen die BRD eine Vorreiterrolle, Meinungen im Netz, die denen der Gendervorstellungen wie der linksgrünen Ziele nicht entsprechen, zu verbieten, zu kriminalisieren wie zu verfolgen. Diesem steht die radikalfreiheitliche Grundlage der USA wie seines Präsidenten im Wege, der nach der Schule von John F. Kennedy jegliche Bevormundung, verbietet. Was im Übrigen das vielgelobte GG der BRD, anlehnend an die USA-Verfassung, ebenfalls macht.
 
Die Bürger der BRD haben sich nach 1953 sehr an diese Geistesgrundlagen von Freiheit gewöhnt und gehen derzeit eben auch wegen der Fastabschaffung des GG durch die BRD-Kanzlerin AM, der die Freiheitsgrundlage ihres Souveräns egal zu sein scheint, zunehmend in offenen Widerstand. Was eine gewisse Reife der Deutschen dokumentiert.
 
Die Vorstellungen der Regierenden zu bestimmen, wie wer denken darf und welche Meinungn zu veröffentlichen sind, wie welche nicht, also auch darüber, was Fake zu sein hat und was nicht, nimmt für sich als Regierung jedoch das Recht in Anspruch, eigene Fakes als Nichtfakes darzustelleb, da sie aus der Regierung kommen. Davon sind die Gazetten seit vielen Jahren voll. Wir dürfen sagen, die größten Fake-Verbreiter sind derzeit die Regierung wie ihre einheitlich gesteuerten Medien.
 
All das läßt das GG zu, aber eben auch, das zu kritisieren und Gegenbeweis nötigenfalls anzutreten. Aber auch der Bereich der Spinnereien von Teilnehmern im öffentlichen Netz ist weder staatsgefährdend noch abträglich, eher albern. Wenn nun aber die Regierung meint, das sei staatsgefährdend, so muß man der Regierung aufgrund der unveräußerlichen Gesetzeslager der ersten 25 Artikel des GG den Spiegel vorhalten und Fragen, wer werfe den ersten Stein. Keine Regierung wird jemals die Legitimität besitzen, über das Denken und Sprechen ihrer Bürger die Hoheit übernehmen zu dürfen. Etwas Anderes sind bewußte Beleidigungen und Aufrufe zu kriminellen Handlungen oder über auch geheime Verabredungen zu Straftaten jeglicher Art. Der Schutz geistigen Eigentums ist schon sehr eng gefaßt, womit es seine Bewandtnis zu haben hat.
 
Ansonsten hat sich jegliche Regierung aus der Freiheit ihres Souveräns, und das Netz gehört dazu, heraus zu halten. Wenn die Medien nun unter dem Netz leiden, so müssenm sie ihre Freiheit eben selbst zurück gewinnen wie wieder Journalismus betreiben und keine Märchenstunden im Nachplappern von Regierungsvorgaben pflegen. Dann bekommen sie auch wieder Ihr Gewicht zurück. Als reale, wahrheitsgemäße Nachrichtenquelle und mehr, als Gegenpool eines freien Netzes, das eben für ein Jeden denn erkannbar ganz nett ist, aber mit Vorsicht zu genießen wäre.
 
Die Regierung hat sich aus dem selbstbestimmten Leben eines jeden Bürgers, herauszuhalten. Insoweit sind die Maßnahmen von Donald Trump nur folgerichtig wie zu begrüßen.
 
Twitter vs Trump: Angriff auf "das wichtigste Internetgesetz der Welt"
Mit seinen Anreizen für Social-Media-Anbieter, Beiträge von Nutzern nicht mehr auf Fakten zu checken, führt Trump die USA frontal auf Kollisionskurs mit Europa.
US-Präsident Donald Trump will die sozialen Medien per Dekret zu Neutralität zwingen.
(Bild: Weißes Haus)
auf Fakten zu checken, führt Trump die USA frontal auf Kollisionskurs mit Europa.
 
US-Präsident Donald Trump will die sozialen Medien per Dekret zu Neutralität zwingen.
(Bild: Weißes Haus)
Von
  • Stefan Krempl
Die Betreiber sozialer Netzwerke wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube sollen künftig weitgehend die Finger lassen von den Beiträgen ihrer Nutzer. Vor allem Faktenchecks und eigene Einschätzungen zu Inhalten sollen nach dem Willen des US-Präsidenten tabu sein. Der entsprechende Erlass von Donald Trump hat nicht nur für die betroffenen Plattformen Konsequenzen, sondern auch eine Expertendebatte in Deutschland ausgelöst.
Auch wenn hierzulande gerade auf Basis eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine Diskussion über die Zulässigkeit von Faktenchecks begonnen habe, dürften solche Gegendarstellungen zu umstrittenen Posts in Europa weiterhin erlaubt und von der EU-Kommission im Kampf gegen Desinformation etwa rund um die Corona-Krise auch erwünscht sein, erläutert der Dortmunder Medienrechtler Tobias Gostomzyk: "Deshalb könnte es hier auch zu einer transatlantischen Kollision kommen."
 
Restriktiveres EU-Recht
"Rein materiell widerspricht die Verfügung den in Europa vorherrschenden Ansätzen im Äußerungsrecht und der restriktiveren Regulierung von schädlichen Inhalten", weiß Stephan Dreyer vom Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung alias Hans-Bredow-Institut: Verglichen mit den USA gehe der EU-Rechtsrahmen schon jetzt von einer weiteren Einschränkbarkeit der freien Rede aus.
 
Dieser Gegensatz dürfte sich laut Dreyer mit der Initiative Trumps verschärfen. Das Dekret schaffe "ein rabiates Anreizsystem": Plattformen könnten nicht belangt werden, wenn sie alle nutzergenerierten Inhalte einfach "in Ruhe" ließen. Ausnahmen von diesem Grundsatz gälten zwar nach wie vor etwa noch für strafrechtlich unzulässige oder urheberrechtlich geschützte Inhalte. Aber für alle anderen Formen von Aussagen, die fragwürdig, desinformierend, manipulativ oder propagandistisch seien, wäre es für die Anbieter in Zukunft besser, "alles unverändert online stehen zu lassen".
 
"Free Speech"-Doktrin
"Das entspricht einer der radikaleren Sichtweisen auf die US-amerikanische 'Free Speech'-Doktrin", führt der Medienforscher aus. Die vor allem in Europa immer wieder ins Spiel gebrachten breit diskutierten Maßnahmen gegen Hasskommentare, Falschinformation sowie manipulative Äußerungen und Propaganda dürften den Betreiber daher nicht mehr "attraktiv" erschienen. Würden die Plattformen entsprechende Ansätze wie "Fact-Checking-Angebote, Auszeichnen von zweifelhaften Aussagen, Löschungen oder Downranking" nicht mehr unterstützen, könnten solche umstrittenen Inhalte ein noch viel größeres Publikum finden.
 
Das politische Meinungsspektrum bewege sich derzeit zwischen zwei Alternativen, konstatiert Dreyer: "Wollen wir, dass der Staat wieder stärker das Zepter in die Hand nimmt und den Anbietern mit starken Gesetzen vorgibt, was rechtlich geht und was nicht?" Das ginge mit einer Abkehr von den bisherigen Haftungsprivilegien der Plattformen einher. Oder sollten die Entscheidungsverfahren auf Seiten der Betreiber stärker rechtlich vorgeprägt und kontrolliert werden, "um Willkür zu verhindern und Grundrechte zu sichern?"
 
Für diesen zweiten Regulierungsansatz dürfte sich die EU-Kommission mit dem Ende des Jahres erwarteten Entwurf für einen "Digital Services Act" aussprechen. Für den Medienwissenschaftler steckt dahinter mit Blick auf Desinformation "auch die Grundsatzfrage, wer darüber entscheiden soll, was wahr und was falsch ist. Es ist ein Kampf um Deutungshoheit über gesellschaftlich geteiltes Wissen."
 
Mit "Section 230 CDA" stehe durch die Anordnung das "wichtigste Internetgesetz der Welt" zumindest vor einer Neuinterpretation, gibt Dreyers Bredow-Kollege Matthias Kettemann zu bedenken. Der Abschnitt befreie Anbieter von der Haftung für die Publikation nutzergenerierter Inhalte. Wenn nun Trump versuche, Twitter & Co. zu verbieten, seine Inhalte zu kommentieren, könnten die Plattformen dazu übergehen, "seine Tweets ganz zu löschen". Damit hätte der Präsident sein Blatt aber überspielt, da Twitter ihn bisher "weit besser" behandelt habe als andere User.
 
"Weitreichende Privilegierung"
Für unbestritten hält es der Stuttgarter Medienrechtler Tobias Keber, dass die "originär weitreichende Privilegierung" von Providern schon angesichts der technischen Entwicklung etwa durch den Einsatz von Algorithmen bei der Priorisierung angezeigter Inhalte Anpassungen bedürfe. Bei den Haftungsfreistellungen handle es sich aber auch um ein wichtiges Instrument, "das für die Entwicklung des Internets als freiem Kommunikationsraum von zentraler Bedeutung ist". Reformen müssten daher "mit hinreichender Sensibilität für das die Problematik umspannende komplexe Grundrechtegeflecht erfolgen".
 
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) bezeichnete die Verfügung als "Angriff auf die freie Meinungsäußerung" im Internet. Michael Abramowitz von der zivilgesellschaftlichen Organisation Freedom House riet dem Präsidenten, die Finger vom CDA zu lassen. Die darin enthaltenen Schutzbestimmungen gewährleisteten, dass Nutzer sich im rechtmäßigen Rahmen frei äußern und Firmen "verbannte Inhalte" notfalls löschen könnten.
 
Jessica Rosenworcel von der Federal Communications Commission (FCC) kritisierte, das Trump die Regulierungsbehörde zur "Sprach-Polizei des Präsidenten" machen wolle, was keine Lösung für die Probleme der Branche sei. Facebook warnte, dass der Plan für die Plattform auch bedeuten könnte, gegen mehr statt weniger Beiträge vorzugehen. Google monierte, dass ein ausgehöhlter CDA "Amerikas Wirtschaft und seiner globalen Führungsrolle bei der Freiheit im Internet schaden wird". (vbr)
 
https://www.heise.de/news/Twitter-vs-Trump-Angriff-auf-das-wichtigste-Internetgesetz-der-Welt-4770176.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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AM: Rechtfertigung für ungesetzliche Notstandsmaßnahmen....
 
23. 05. 2020
 
AM gibt wieder einmal Ihren Unsinn zum Besten. Wie Gerichte bereits entschieden, ist die Einschränkung des GG unerlaubt wie auch STGB 240 Derartiges verbietet.
 
Derartige Maßnahmen können nur bei Ausrufung des Notstandsgesetzes für 6 Monate ausgerufen werden, jedoch bei anderen Notständen. Diese hier vorgenommenen Maßnahmen sind in ihrer Grundtendenz gesetzes- wie sittenwidrig und die Regierung gehört nun vor Gericht, wenn denn da Jemand wäre, der das Gesetz an dieser Stelle wagt, ernst zu nehmen.
 
Alle Maßnahmen, die eine erhöhte oder etwas gefährlichere Influenza, auch wenn sie aus dem Lobor kommt, bekämpfen sollen, müssen immer so gestaltet werden, das das GG nicht gefährdet wird. Es steht über Allem wie es ausreichende Möglichkeiten für die Regierung und ihrer Behörden gäbe, das Thema auch ohne Aushebelung des GG, zu meistern.
 
Was nun den hier hervorgehobenen Absatz angeht, so ist es wieder ein Dokument der Lügenpresse und versuchten Demagogie von Schmierfinken. Aber lese ein Jeder selbst....
 
Anti-Lockdown-Demos in deutschen Städten
In zahlreichen deutschen Städten waren am Samstag erneut Demonstrationen gegen die staatlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geplant. Bereits an den vergangenen Wochenenden hatten bundesweit Tausende Menschen gegen die Corona-Politik und Eingriffe in Grundrechte demonstriert. Es gab aber auch Gegenproteste, die sich gegen Verschwörungstheoretiker oder gegen „rechte Hetze” wandten.

 
Merkel verteidigt Einschränkungen von Grundrechten in Corona-Krise
© REUTERS / POOL
Deutschland
12:51 23.05.2020(aktualisiert 13:01 23.05.2020) Zum Kurzlink
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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Einschränkung von Grundrechten in der Corona-Krise erneut als „Zumutung” für die Demokratie bezeichnet - die Maßnahmen aber zugleich verteidigt.
 
https://de.sputniknews.com/deutschland/20200523327186293-merkel-verteidigt-einschraenkungen-von-grundrechten-corona/

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Widerstand tut Not....
14. 05. 2020
 
Der Bürgerkrieg ist ja nun scheibchenweise schon länger eröffnet. Nun tritt er ein eine neue Phase der Spirale der Gewalt ein und es ist zu hinterfragen, wie lange die Polizei sich noch mißbrauchen läßt!
 
Via: Andre Wittenberg‎ an Für Aufgewachte
 
Der Pirnaer Spaziergang glich heute einem Katz und Maus Spiel, eine Stunde lang versuchte die Polizei die Gassen abzusperren. Anfangs OHNE Erfolg. Nach mehre...
youtube.com
 
 
Der Pirnaer Spaziergang glich heute einem Katz und Maus Spiel, eine Stunde lang versuchte die Polizei die Gassen abzusperren. Anfangs OHNE Erfolg. Nach mehre...
 
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